Osteopathieausbildung mit BVO-Abschlussprüfung
Beschreibung
Die schriftliche Prüfung beginnt um 13 Uhr! Schriftliche BVO Abschlussprüfung.
Voraussetzungen
Für den Gesamtabschluss „Osteopathie“: Abgeschlossene Berufsausbildung als PhysiotherapeutIn (KrankengymnastIn), Arzt/Ärztin mit Approbation, HeilpraktikerIn. MasseurIn (mit abgeschlossener Ausbildung in Manueller Therapie mit 340 Stunden).
Seminarort
E 3