Sektorale Heilkundeerlaubnis Kurs I
Seminar mit Prüfung zur Vorlage nach Aktenlage
Wenn auch das Ziel eigentlich der Direktzugang des Kassenpatienten zum Physiotherapeuten ist, so ist mit dem sektoralen Heilpraktiker ein erster Schritt in diese Richtung gemacht. Auch bietet der sektorale Heilpraktiker für unsere Physiotherapeuten schon Vorteile:
- Es wird Rechtssicherheit erhöht, Patienten ohne ärztliche Verordnung behandeln zu können.
- Heilbehandlungen des sektoralen Heilpraktikers sind von der Umsatzsteuer befreit.
Zur Erlangung der Heilkundeerlaubnis auf dem Gebiet der Physiotherapie (sektorale Heilkundeerlaubnis) kann in Rheinland-Pfalz statt der schriftlichen Prüfung alternativ auch die sog. Prüfung nach Aktenlage zum gleichen Ergebnis führen. Wir haben entsprechende Kurse konzipiert und bieten diese jährlich an.
Die Anerkennung in anderen Bundesländern ist nicht sicher und sollte vorab geprüft werden.
Der Kurs bietet für Physiotherapeuten eine curriculare, fachliche Nachqualifikation. Inhaltlich bezieht sich die Nachqualifikation im Wesentlichen auf Themen, welche nicht im Rahmen der Berufsausbildung zum Physiotherapeuten vermittelt wurden. Dabei betragen Berufs- und Gesetzeskunde ca. 1/4 und Diagnostik ca. 3/4 der Unterrichtszeit.
Die Kursleitung hat Frau Ramona Pick, Heilpraktikerin. Der ärztliche Teil des Unterrichtes (mind. 10 Unterrichtseinheiten) wird durch Stefanie Metz, Ärztin vermittelt.
Der Kurs setzt sich aus 47 Unterrichteinheiten à 45 min zusammen und beinhaltet einen schriftlichen Abschlusstest. Die Prüfung gilt als bestanden, wenn 75 % der gestellten Fragen richtig beantwortet werden. Nach Absolvierung und Bestehen der Prüfung wird ein Zertifikat erteilt.
Aufbau/Unterrichtsform
- 06./07.03.2027 Präsenz in Trier – Samstag 11-18 Uhr / Sonntag 09-16 Uhr
- 20./21.03.2027 Online – 09-16 Uhr
- 17.04.2027 Arzt Unterricht Präsenz in Trier – 9-18 Uhr
- 30.04.2027 Wiederholung Online – 18-21 Uhr
- 15.05.2027 Prüfung Präsenz in Trier – 10-12 Uhr
Der Kurs ist für Physiotherapeuten konzipiert, aber auch für Podologen. Masseure und medizinische Bademeister benötigen keine sektorale Heilkundeerlaubnis.