BGW-Unternehmerschulung 2026 – Fortbildung zur Betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung
Info
Die Landesgruppe Nord-Ost; Geschäftsbereich Berlin-Brandenburg ist Kooperationspartner der BGW seit 2016.
Bitte beachten Sie die Orte hinsichtlich der Betriebsärztlichen Untersuchung!
Bitte beachten Sie, dass sich die Preise für aufgeführte Leistungen, Untersuchungen bzw. Impfungen, aufgrund der Vorgaben des Betriebsarztes ändern können! Wir informieren aktuell.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Hinweis: Bitte beachten Sie die Vorgaben aus der Biostoff Verordnung
Beschreibung
BGW & VPT - Kooperation
zur Betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung Ihrer Betriebsstätte
Ausgehend von der Verpflichtung jeder Praxis, lt. Arbeitssicherheits-gesetz und DGUV Vorschrift 2 eine Betriebsärztliche und sicherheitstechnische (BuS-)Betreuung einzurichten, sobald mindestens ein(e) Arbeitnehmer(in) beschäftigt wird, bieten wir als VPT in Kooperation mit der BGW die Arbeitsmedizinische und Sicherheitstechnische Betreuung Ihrer Betriebsstätte an.
Kern der BuS-Betreuung ist die Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung, mit der Sie evtl. Gefährdungen Ihrer Beschäftigten ermitteln, beurteilen und gezielte Schutzmaßnahmen festlegen. Gesetzlich sind Sie verpflichtet, sich für eine Betreuungsform gegenüber der BGW zu entscheiden, um für Ihr Unternehmen eine sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung einzurichten.
Eventuell haben Sie von der BGW bereits eine Aufforderung zum Nachweis Ihrer Betreuung erhalten:
Möchten Sie die „betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung Ihrer Betriebsstätte' über den VPT wahrnehmen, schicken Sie bitte den Ihnen zugesandten Nachweisbogen BuS mit der Bitte um Fristverlängerung und unter Punkt 3.3 mit der Adresse des VPT Berlin-Brandenburg versehen an die BGW zurück. Dies ist nur für Praxen erforderlich, die bisher keinen Einzelvertrag abgeschlossen haben.
Bitte beachten Sie:
- Der Besuch der Unternehmerschulung allein reicht zur Einrichtung der Betreuung nicht aus!
- Der Abschluss eines Einzelvertrages in Form einer Vereinbarung mit dem VPT oder eines anderen Anbieters ist erforderlich um die BuS-betreuung mit Ihrem Unternehmen rechtskräftig zu begründen.
- im Rahmen dieser Kooperation ist es auch möglich, einen selbst gewählten zugelassenen Facharzt für Arbeitsmedizin mit der Betreuung zu beauftragen, dieser muss der BGW dann Ihrerseits mitgeteilt werden
- Sollten Sie sich für keine der möglichen Betreuungsformen entscheiden, gilt Ihr Unternehmen auch nach Besuch der Schulung weiterhin als 'nicht betreut'.
Der VPT als Kooperationspartner der BGW bietet Ihnen im Rahmen einer erforderlichen Vereinbarung mit Ihrem Unternehmen die alternative bedarfsorientierte Betreuung an, die Folgendes beinhaltet:
BGW-Unternehmerschulung
über den VPT in Kooperation mit der BGW
Die Unternehmerschulung wird von einer Fachkraft für Arbeitssicherheit geleitet. Diese Schulung richtet sich an den Unternehmer bzw. an den fachlichen Leiter. In der Schulung werden die Erstellung der Gefährdungsbeurteilung, sowie alle weiteren Details der BuS-Betreuung erläutert.
Der Abschluss eines Einzelvertrages in Form einer Vereinbarung mit dem VPT ist erforderlich um die BuS-betreuung mit Ihrem Unternehmen rechtskräftig zu begründen.
Vor Abschluss dieses Vertrages besteht keine Bu-S Betreuung entsprechend den Vorgaben der BGW! Durch die Inanspruchnahme der Leistungen unserer Referenten für Arbeitsschutzsicherheit entsteht, egal zu welchem zeitpunkt ein Rechtsverhältnis gem. BGB. Sollten durch den Auftraggeber Leistungen nicht erbracht werden (Zahlungen, Zuarbeiten etc.) wird eine entsprechende Medlung an die BGW vorgenommen und das bestehende, als auch beantragte Btreuungsverhältnis erlischt.