PNF – Propriozeptive Neuromuskuläre Fazilitation
Beschreibung
Die Propriozeptive Neuromuskuläre Fazilitation dient der Behandlung von zentralen und peripheren Bewegungsstörungen, orthopädischen degenerativen und traumatologischen Erkrankungen. Sie zielt auf die Förderung und Erleichterung des Bewegungsablaufes durch den Einsatz komplexer Bewegungsmuster und Therapiemethoden, die der ICF folgend nach dem Clinical Reasoning analysiert werden. Die Körperstrukturen müssen die Funktionsfähigkeiten erfüllen, damit Alltagsaktivitäten an den individuellen Bedürfnissen orientiert angepasst werden können, um die Potentiale des Patienten zu fördern. Das notwendige Feedback wird dabei über die Propriozeptoren gesteuert, die auf Druck und Zug reagieren. Dies ist einerseits wichtig für den Schutz der Körperstrukturen und andererseits für die Gewährleistung der automatischen unbewussten Haltungskontrolle.
In Bezug auf aktuelle Literatur und neurowissenschaftliche Erkenntnisse stellt das PNF-Konzept einen therapeutischen Zugang auf allen Ebenen der ICF (Internationale Klassifikation von Funktion der WHO) dar.
Behandlungsindikationen
- Neurodegenerative Erkrankungen wie Hemiplegie, Multiple Sklerose, Parkinson, Ataxie
- Funktionen wie Atmen, Essen und Schlucken bei Amyotropher Lateralsklerose (ALS)
- Neurotraumatologische Verletzungen, z. B. nach Schädel-Hirn-Trauma
- Gesichtslähmungen bei peripheren und zentralen N.-fazialis-Paresen
- Orthopädisch degenerative Erkrankungen wie Bandscheibenvorfälle, Gelenkarthrosen, Kiefergelenksdysfunktionen
- Traumatologische und chirurgische Knochen-, Band- und Kapselverletzungen
Kursinhalte
- Funktionelle Anatomie/Neuroanatomie und biomechanische Zusammenhänge
- Verständnis der Propriozeptoren und deren Rolle im Körper
- Bewegungsanalyse und Fazilitation verschiedener Bewegungen und Funktionen
- Clinical Reasoning und Dokumentation nach ICF-Standards
- Praktische Behandlung unter Supervision
Zusätzliche Hinweise
Die PNF-Kurse basieren auf den Empfehlungen der Spitzenverbände der Krankenkassen gemäß § 124 Abs. 4 SGBV. Der erfolgreiche Abschluss berechtigt zur Abrechnung der Position 1f (KG ZNS) mit den Krankenkassen.